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swisspet Nagerstall Benno mit Freilauf-Scheune

403925G

  • Nagerstall mit Freilauf-Scheune
  • Für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Freilauf abtrennbar, Abtrenngitter inkl.

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swisspet Nagerstall & Scheune Benno, 220x97.6x150cm

swisspet Nagerstall & Scheune Benno, 220x97.6x150cm

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swisspet Nagerstall Benno, 96.4x97.6x150cm

swisspet Nagerstall Benno, 96.4x97.6x150cm

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swisspet Freilauf Scheune Benno, 123.2x97.6x120cm

swisspet Freilauf Scheune Benno, 123.2x97.6x120cm

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Windschutz zu Nagerstall Benno

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Windschutz zu Freilauf Scheune Benno

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swisspet Nagerstall Benno mit Freilauf-Scheune


Dieser Nagerstall Benno von swisspet besteht aus zwei Etagen und lässt sich gut mit einem Verbindungssteg zu einer Freilauf-Scheune kombinieren. Der Stall und die Scheune eignen sich für Meerschweinchen und Kaninchen. Die Freilaufscheune lässt sich einfach mittels Trenngitter vom Stall trennen. Der Nagerstall Benno verfügt über ein Schlafabteil und eine Kunststoffwanne, die man für eine einfachere Reinigung herausziehen kann. Dieser Stall von swisspet ist alleine schon ein angenehmer Schlafplatz, doch in Kombination mit der Scheune Benno wird es zum Traumzuhause für Ihre Haustiere.

Aussenmasse:
Nagerstall Benno: 96.4x97.6x150cm
Scheune Benno: 123.2x97.6x120cm
Scheune & Stall kombiniert: 220x97.6x150cm

Innenmasse
Nagerstall Benno: 75x75x129.6-147cm
Scheune Benno: 74.8x75x99.5-117cm

Innengrundfläche:
Nagerstall Benno: 0.56m2
Scheune Benno: 0.85m2

Innenvolumen:
Nagerstall Benno: 0.725m3
Scheune Benno: 0.846m3

Anzahl Tiere (Nagerstall Benno ohne Freilauf-Scheune Benno):
2 Meerschweinchen
2-3 Hauskaninchen (Jungtiere bis 2.3kg)
2 Hauskaninchen, bis 2.3kg
2 Hauskaninchen, von 2.3 bis 3.5kg

Da Meerschweinchen und Kaninchen soziale Tiere sind, sollten sie für eine artgerechte Haltung in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren gehalten werden.

Bei diesen Angaben handelt es sich um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmass und keinesfalls um eine möglichst tiergerechte Haltung. Grundsätzlich gilt also: Je grösser desto besser. Wir empfehlen deshalb das grösstmögliche Tierheim auszuwählen.

Bitte beachten Sie zudem, dass den Tieren mehrere Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollten, in denen am Besten alle Tiere zusammen Platz haben. Auch sollten für die Tiere mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein.

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.

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