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Ferplast Nagerheim Krolik 120 XL

404097

  • Nagerheim
  • Für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Schalenhöhe: 16cm
  • Aussenmasse: 120x60x50cm
  • 0,62m2 / 0,32m3
CHF 139.00
Inkl. 8.1% MwSt.
Beschrieb

Ferplast Nagerheim Krolik 120 XL


Das Nagerheim Krolik 120 von Ferplast eignet sich für Meerschweinchen und Kaninchen. Die Ausstattung besteht aus folgendem Zubehör: Ein Haus, einen Wasserspender und ein Napf. Das Heim inklusive Ausstattung sorgt für den angenehmen Alltag Ihres Nagers. Dank der 16cm hohen Schale des Nagerheimes kann grosszügig Einstreu hineingefüllt werden und zudem wird das Grabverhalten Ihres Nagers auf natürliche Weise gefördert.

Für mehr Wohlergehen Ihrer Nager verweisen wir auf das Nagerheim Krolik 140 und das Nagerheim Krolik 160, welche noch mehr Platz für Ihre Liebsten bieten.

Aussenmasse: 120x60x50cm
Innenmasse: 118x58x47.5cm
Schalenhöhe: 16cm
Nutzfläche: 0.62m2
Volumen: 0.32m3

Nach der Tierschutzverodnung ist dieses Nagerheim geeignet für maximal zwei Kaninchen mit einem Gewicht bis 2.3kg oder für maximal zwei Meerschweinchen. Da Meerschweinchen und Kaninchen gesellige Tiere sind, sollten sie für eine artgerechte Haltung in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren gehalten werden.
Bei diesen Angaben handelt es sich um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmass und keinesfalls um eine möglichst tiergerechte Haltung. Wir empfehlen deshalb für eine möglichst tiergerechte Haltung, das grösstmögliche Tierheim. 

Bitte beachten Sie zudem, dass den Tieren mehrere Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollten, in denen am Besten alle Tiere zusammen Platz haben. Auch sollten für die Tiere mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein. 

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges auf die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie einen Auszug mit Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.
Schweizer Tierschutz STS

Download: Broschüre Nager

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