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swisspet Freilaufgehege mit Eckhaus Rima

404061

  • Freilaufgehege
  • Mit Eckhaus
  • Für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Aussenmasse: 160x100x60cm
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swisspet Freilaufgehege mit Eckhaus Rima


Das Freilaufgehege mit Eckhaus Rima von swisspet besteht aus Holz und eignet sich für die Haltung von Meerschweinchen und Kaninchen. Das Haus Rima ist der perfekte Schlafplatz für Ihre Haustiere. Dieses Gehege von Swisspet bietet Platz um herumzutollen oder zu spazieren. Das Freilaufgehege mit dem Eckhaus Rima besitzt die Masse 160x100x59cm.

Masse:

Aussenmasse: 160x100x59cm
Innenmasse: 155x95x52.8cm
Innengrundfläche: 1.473m2
Innenvolumen: 0.77m3

Hinweis: Das Freilaufgehege ohne Stall oder entsprechende Behausung wird nur für den temporären Einsatz empfohlen. Ein Aussengehege muss bei dauerhaftem Einsatz zusätzlich vor Wildtieren geschützt werden.

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.
Schweizer Tierschutz STS

Download: Broschüre Nager

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