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Ferplast Nagerheim Rabbit Ville 120

404204

  • Nagerstall aus Holz
  • Inkl. Ausstattung (Heuraufe, Tränke, Futternapf)
  • 131.5x65x58.5cm
  • Mit Dachöffnung
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Ferplast Nagerheim Rabbit Ville 120


Der Nagerstall Rabbit Ville 120 besteht aus Holz und ist grau. Der Stall von Ferplast hat ein Hasenmotiv an der Aussenwand. Zusätzlich zum Stall erhalten Sie die Ausstattung inklusive. Diese besteht aus Heuraufen, Tränke und einem Futternapf. Auch enthalten ist eine Schale, die Sie jederzeit herausnehmen können. Dies erleichtert Ihnen auch das Putzen.

Tipps / Empfehlungen zur Nagerhaltung:

  • Seien Sie besorgt, dass Sie Ihrem/n Nager/n genügend Wasser zur Verfügung stellen und beachten Sie, dass im Hochsommer Wasser schnell verdunsten kann.
  • Seien Sie besorgt, dass Sie Ihrem/n Nager/n einen Schattenplatz zur Verfügung stellen, denn auch wenn sich das Freilaufgehege anfangs im Schatten befindet, die Sonne wandert und ein Schattenplatz ist womöglich nicht mehr gewährleistet.
  • Seien Sie besorgt, dass Sie Ihrem/n Nager/n einen sicheren Nachtplatz zur Verfügung stellen. Wildtiere, v.a. Füchse, Marder können auch in sichersten Gehege einbrechen und somit grossen Schaden anrichten. swisspet empfiehlt daher einen abschliessbaren Schlafstall oder das Haustier nachts ins Haus zu nehmen.

Masse:

Aussenmasse: 131.5x65x58.5cm
Innenmasse: 120.5x535x52.5cm
Innengrundfläche: 0.64m2
Innenvolumen: 0.33m3
Anzahl Tiere:
2 Meerschweinchen
2-3 Hauskaninchen (Jungtiere)
2-3 Hauskaninchen, bis 2.3kg
2 Hauskaninchen, von 2.3 bis 3.5 kg

Da Meerschweinchen und Kaninchen soziale Tiere sind, sollten sie für eine artgerechte Haltung in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren gehalten werden.

Bei diesen Angaben handelt es sich um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmass und keinesfalls um eine möglichst tiergerechte Haltung. Grundsätzlich gilt also: Je grösser desto besser. Wir empfehlen deshalb das grösstmögliche Tierheim auszuwählen.

Bitte beachten Sie zudem, dass den Tieren mehrere Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollten, in denen am Besten alle Tiere zusammen Platz haben. Auch sollten für die Tiere mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein.

Holzpflege:

Holzprodukte sollten möglichst nicht ungeschützt der Witterung ausgesetzt werden. Ständige Feuchtigkeit oder Stand direkt im Schnee führt zu schneller Holzalterung/Holzzersetzung. Wir empfehlen die regelmässige Schutzlackierung der Holzaussenflächen (z.B. mit Blenda-Sur Holzlasur Art.-Nr. 400820). Es empfiehlt sich eine Installation unter einem schützenden Vordach. Mit dem Thermo-Windschutz können Sie die Tiere zusätzlich vor Durchzug und Kälte schützen.

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.

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