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Ferplast Indoor-Nagerstall Cottage Large

404202

  • Nagerstall
  • Für Meerschweinchen und Kaninchen
  • Aus Holz
  • Kunststoff-Wannenschale
  • Aussenmasse: 129x68x103.5cm
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Ferplast Indoor-Nagerstall Cottage Large


Der Indoor-Nagerstall Cottage Large von Ferplast eignet sich für Meerschweinchen und Kaninchen. Das Nagerhaus besteht aus Holz und hat eine Dachöffnung. Die Ausstattung besteht aus 2 Etagen mit Durchgang, einem Verbindungssteg, Schlafabteil, Wasserspender, Napf und einer herausziehbaren Kunststoffwanne, für eine einfache Reinigung! Mit dieser Ausstattung schenken Sie Ihrem Nager ein Stall, der ihm Spass und Freude bereitet.  

Masse:

Aussenmasse: 129x68x103.5cm
Innenmasse oberer Stock: 123x60x58
Innenmasse unterer Stock: 123x60x43cm
Nutzfläche: 0.73m2
Innenvolumen: 0.42m3
Anzahl Tiere:
2-3 Meerschweinchen
2-4 Hauskaninchen (Jungtiere bis 2.3kg)
2-4 Hauskaninchen (Jungtiere ab 2.3kg)
2-3 Hauskaninchen, bis 2.3kg
2 Hauskaninchen, von 2.3-3.5kg

Da Meerschweinchen und Kaninchen soziale Tiere sind, sollten sie für eine artgerechte Haltung in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren gehalten werden.

Bei diesen Angaben handelt es sich um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmass und keinesfalls um eine möglichst tiergerechte Haltung. Grundsätzlich gilt also: Je grösser desto besser. Wir empfehlen deshalb das grösstmögliche Tierheim auszuwählen.

Bitte beachten Sie zudem, dass den Tieren mehrere Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollten, in denen am Besten alle Tiere zusammen Platz haben. Auch sollten für die Tiere mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein.

WICHTIG! Beachten Sie beim Kauf eines Nagerheimes, Nagerstalles und Freilaufgeheges die Bestimmungen der Tierschutzverordnung. In der Rubrik Tierschutzverordnung finden Sie den Auszug inklusive einer Arten-Tabelle.

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Tierschutzverordnung

Vollständiger Gesetztext unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/

Tierschutzverordnung Nager

Tierschutzverordnung Nager

Auszug aus der Tierschutzverordnung

d) Werden die Tiere in bewilligten Versuchstierhaltungen gehalten, so müssen sie mindestens nach den Anforderungen nach Anhang 3 gehalten werden.
f) Von den Tieren begehbare erhöhte Flächen können bis zu 1/3 der beforderten Minimalfläche angerechnet werden
g) Für junge Meerschweinchen (<700g) beträgt die zusätzliche Fläche ab dem 3. Tier für jedes Tier 0.1 m2
2) Besondere Anforderungen
Klettermöglichkeiten, je nach Art Äste oder Kletterfelsen. Die Astdicke hat den Greiforganen der Tirere zu entsprechen
39) Geeignete Einstreu
40) Geeignete Einstreu zum Graben: für Hamster 15 cm tief; für Mongolische Rennmaus 25cm tief; für Degu 30 cm tief
41) Eine oder mehrere Rückzugsmöglichkeiten, in denen alle Tiere Platz finden. Für Chinchilla erhöhte Rückzugmöglichkeiten.
42) Geeignetes Nestmaterial.
43) Sitzbretter auf verschiedenen Höhen.
44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen; für Meerschweinchen Vitamin-C-haltiges Futter
45) Nageobjekte, wie Weichholz oder frische Äste.
46) Sandbad.
47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
48) Es darf ein einzelnes Tier ein einem Gehege gehalten werden. Davon ausgenommen sind Tiere soziallebender Arten.
50) Für Arten mit Winter- oder Trockenschlaf sind entsprechende klimatische Vorkehrungen zu treffen
54) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh und Vitamin-C-haltiges Futter.
3) Auf dieser Fläche dürfen ein oder zwei verträgliche, ausgewachsene Tiere ohne Junge gehalten werden.
4) Diese Höhe muss auf mindestens 35 Prozent der Gesamtfläche vorhanden sein
* Nach Artikel 13 der Tierschutzverordnung sind Tieren soziallebender Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.

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